Gewerbeimmobilien – Objekte zur gewerblichen Nutzung

Das Wichtigste zu Gewerbeimmobilien in Kürze

  • Gewerbeimmobilien werden häufig ebenso als Gewerbeobjekte bezeichnet. Es handelt sich dabei um Gebäude, die entweder ausschließlich oder zum überwiegenden Teil gewerblich genutzt werden.
  • Gewerbeimmobilien werden logischerweise nicht nur gekauft, sondern immer wieder auch verkauft. Falls Sie ein Eigentümer einer Gewerbeimmobilie sind, machen Sie sich natürlich zahlreiche Gedanken rund um den anstehenden Verkauf, falls ein solcher geplant ist.
  • Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Gewerbeimmobilie interessieren oder ein Gewerbeobjekt veräußern möchten: Von großer Bedeutung ist in dem Zusammenhang die Bewertung des Objektes.

Zahlreiche Menschen in Deutschland haben sich ihren Traum bereits verwirklicht, ihr eigener Chef zu sein. Immer öfter geschieht dies im Internet, aber auch das kleine Gewerbe vor Ort ist nach wie vor ein erstrebenswertes Ziel. Seien es zum Beispiel ein eigenes Café, ein Malerbetrieb oder andere Tätigkeiten: Nicht selten ist in dem Zusammenhang eine sogenannte Gewerbeimmobilie notwendig. 

In unserem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie unter anderem, worum es sich eigentlich bei Gewerbeobjekten handelt. Ferner gehen wir auf die verschiedenen Arten der Gewerbeimmobilien ein, wie Sie das passende Objekt finden und was Sie beim Kauf wie beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie beachten sollten.

Darüber hinaus erläutern wir, wie die Bewertung von Gewerbeimmobilien funktioniert, was Sie bezüglich der Steuer sowie der Finanzierung beachten sollten und was eigentlich sinnvoller ist: Gewerbeimmobilie kaufen oder Gewerbeimmobilie mieten?

Worum handelt es sich bei einer Gewerbeimmobilie?

Gewerbeimmobilien werden häufig ebenso als Gewerbeobjekte bezeichnet. Es handelt sich dabei um Gebäude, die entweder ausschließlich oder zum überwiegenden Teil gewerblich genutzt werden. Gewerbeimmobilien sind demnach die weitaus meisten Objekte, die nicht zum darin Wohnen in Anspruch genommen werden.

Ferner werden solche Immobilien als Gewerbeimmobilien bezeichnet, die dem nicht produzierenden Gewerbe dienen. Daher werden sie beispielsweise zur Verwaltung des produzierenden Gewerbes in Anspruch genommen, zum Beispiel in Form von Büro- und Verwaltungsgebäuden, als Handelsimmobilien, Supermärkte oder Praxen. Sowohl in steuerlicher als auch baurechtlicher Hinsicht sind Gewerbeimmobilien eindeutig von Wohnimmobilien abzugrenzen. 

Welche Arten von Gewerbeimmobilien gibt es?

Es gibt eine große Menge an unterschiedlichen Gewerbeimmobilien, sodass es sinnvoll ist, die einzelnen Objekte in verschiedene Kategorien einzuteilen. Am Markt hat sich mittlerweile folgende Kategorisierung bei den Gewerbeimmobilien durchgesetzt:

  • Produktionsimmobilien (Hallen / Industrie)
  • Handelsimmobilien
  • Büroimmobilien
  • Logistikimmobilien
  • Freizeitimmobilien
  • Spezialimmobilien
  • Land- und Forstwirtschaftsgebäude

Lassen Sie uns nun einen näheren Blick darauf werfen, welche Arten von einer der vielen Immobilien im gewerblichen Bereich unter die jeweilige Kategorie fallen. Zu den Produktionsimmobilien zählen insbesondere Lagerhallen, Industriehallen, Werkstätten oder auch Lagerflächen. Diese Gewerbeimmobilien dienen unmittelbar entweder der Lagerung von Gütern, der Herstellung oder Produktionsprozessen.

In den Bereich der Handelsimmobilien fallen insbesondere:

  • Einkaufszentren
  • Ladenlokale
  • Sonstige Ladengeschäfte
  • Cafes
  • Supermärkte

Somit haben Handelsimmobilien die Eigenschaft, dass im entsprechenden Objekt Waren verkauft werden. Der Begriff der Büroimmobilien erklärt sich von selbst, denn dort geht es in der Regel um die Verwaltung von Unternehmen. Ähnliches gilt im Grunde für Logistikunternehmen, auch wenn dort wiederum die Lagerung im Vordergrund steht.

In den großen Bereich der Freizeitimmobilien fallen unter anderem Erlebnisparks, Fitnessstudios, Veranstaltungsorte wie Theater, Diskotheken und Hotels. Eine weitere Kategorie wird unter dem Begriff der Spezialimmobilien zusammengefasst. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Flughafengebäude, Bahnhöfe, Autobahnraststätten oder Terminals im Schifffahrtsbereich.

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Wie finde ich die passende Gewerbeimmobilie?

Falls Sie an einer Gewerbeimmobilie interessiert sind, stellt sich vermutlich die Frage, wie Sie am besten das ideal passende Objekt finden. Grundsätzlich sind bei den Gewerbeimmobilien einige andere Maßstäbe anzulegen, als wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnimmobilie sind.

Wichtig ist insbesondere die Standortanalyse, denn der Standort ist auch bei Gewerbeimmobilien von großer Bedeutung. Auf der Suche nach der passenden Gewerbeimmobilie ist es hilfreich, wenn Sie einige Fragen stellen und anschließend beantworten können, wie zum Beispiel:

  • Wie viele Mitbewerber gibt es?
  • Gibt es Bedarf an dem in der Gewerbeimmobilie präsentierten Angebot?
  • Welche Kaufkraft haben potentielle Kunden in der Region?
  • Gibt es eine gute Infrastruktur rund um die Gewerbeimmobilie?
  • Werden Genehmigungen von Behörden benötigt?
  • Stehen rund um die Gewerbeimmobilie zukünftig Baumaßnahmen an?
  • Soll, die Gewerbeimmobilie nach dem Kauf vermietet, verpachtet oder nach gewisser Zeit wieder veräußert werden?

Unabhängig von diesen Faktoren spielt natürlich in erster Linie das Budget des Kaufinteressenten eine große Rolle. Wichtig zu beachten ist, dass die Standortanalyse bei manchen Gewerbeimmobilien von deutlich größerem Interesse als bei anderen Objekten ist.

Soll es sich zum Beispiel um einer Lagerhalle handeln, ist insbesondere die Infrastruktur aufgrund der An- und Ablieferungen wichtig. Handelt es sich hingegen um ein Hotel, kommt es vor allem auf eine gute Lage und die mögliche Kundenstruktur an, die das Angebot zukünftig nutzen könnte.

Was ist beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie zu beachten?

Gewerbeimmobilien werden logischerweise nicht nur gekauft, sondern immer wieder auch verkauft. Falls Sie ein Eigentümer einer Gewerbeimmobilie sind, machen Sie sich natürlich zahlreiche Gedanken rund um den anstehenden Verkauf, falls ein solcher geplant ist.

Hilfreich können in dem Zusammenhang einige Ratschläge sein, die es im Kontext des Verkaufs von Gewerbeimmobilien zu beachten gibt. Es kann dabei nützlich sein, sich an einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zu orientieren, die zum Beispiel wie folgt, aussehen könnte:

  1. Markt- und Teilmarktanalyse durchführen
  2. Fairen und passenden Kaufpreis definieren
  3. Ordnen benötigter Unterlagenverträge
  4. Beachten: Vermietete Objekte sind oft vorteilhaft

Lassen Sie uns etwas näher auf die einzelnen Schritte eingehen. In erster Linie sollten Sie vor einem geplanten Verkauf eine möglichst umfangreiche Marktanalyse durchführen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie Ihr Gewerbeobjekt einem Teilmarkt zuordnen.

Die zahlreichen Teilmärkte unterscheiden sich nämlich teilweise deutlich im Hinblick auf Preise und Kaufinteressenten.

Daher sollte zu einer umfangreichen Marktanalyse unbedingt gehören, dass das vorhandene Marktvolumen erfasst und ein Blick auf die Marktentwicklung geworfen wird. 

Gewerbeimmobilien kaufen

Hilfreich können in dem Zusammenhang einige Ratschläge sein, die es im Kontext des Verkaufs von Gewerbeimmobilien zu beachten gibt. Es kann dabei nützlich sein, sich an einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zu orientieren, die zum Beispiel wie folgt, aussehen könnte:

  1. Markt- und Teilmarktanalyse durchführen
  2. Fairen und passenden Kaufpreis definieren
  3. Ordnen benötigter Unterlagenverträge
  4. Beachten: Vermietete Objekte sind oft vorteilhaft

Lassen Sie uns etwas näher auf die einzelnen Schritte eingehen. In erster Linie sollten Sie vor einem geplanten Verkauf eine möglichst umfangreiche Marktanalyse durchführen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie Ihr Gewerbeobjekt einem Teilmarkt zuordnen. Die zahlreichen Teilmärkte unterscheiden sich nämlich teilweise deutlich im Hinblick auf Preise und Kaufinteressenten. Daher sollte zu einer umfangreichen Marktanalyse unbedingt gehören, dass das vorhandene Marktvolumen erfasst und ein Blick auf die Marktentwicklung geworfen wird. 

Im zweiten Schritt geht es darum, dass Sie einen fairen und für Sie passenden Verkaufspreis festlegen. Dabei sollten Sie die Angebots- und Nachfragesituation kennen. Gibt es zum Beispiel in der Region mehr Nachfrage als Angebot an Gewerbeimmobilien, können Sie den Verkaufspreis naturgemäß etwas höher ansetzen, als wenn es einen Angebotsüberhang gibt. Falls Sie sich nicht selbst darum kümmern möchten, ist die Beauftragung eines Immobilienmaklers, am besten eines spezialisierten Gewerbemaklers, durchaus lohnenswert. 

Um den aktuellen Preis zu ermitteln, ist zudem das Ertragswertverfahren zur Bewertung hilfreich, auf welches wir im Anschluss noch näher eingehen werden. Im dritten Schritt ordnen Sie alle Unterlagen, die für Kaufinteressenten im Zusammenhang mit der Gewerbeimmobilie interessant sein könnten. Dazu gehören zum Beispiel:

Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich Gewerbeimmobilien, bei denen es bereits Pächter oder Mieter gibt, in aller Regel besser als unvermietete Immobilien verkaufen lassen. Dies ist damit zu begründen, dass es für den zukünftigen Eigentümer natürlich ein finanziell höheres Risiko ist, wenn ein Großteil des Objektes oder die gesamte Fläche noch nicht vermietet bzw. verpachtet ist, da er möglichst schnell entsprechende Mieter oder Pächter finden muss. Geht es hingegen bereits Mieter, kann der Käufer davon ausgehen, dass sofort nach Eigentumsübertragung die entsprechenden Einnahmen fließen.

Die Bewertung von Gewerbeimmobilien

Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Gewerbeimmobilie interessieren oder ein Gewerbeobjekt veräußern möchten: Von großer Bedeutung ist in dem Zusammenhang die Bewertung des Objektes. Dabei gibt es eine Reihe von Kriterien, die für die Immobilienbewertung relevant sind, insbesondere:

  1. Lage
  2. Zustand
  3. Mieteinnahmen

Die Lage spielt im Prinzip bei allen Immobilienarten eine große Rolle, so auch bei Gewerbeobjekten. Dabei kommt es insbesondere auf die Nutzung an, worauf im Detail bei der Lage zu achten ist. Dies betrifft sowohl die großräumliche (Makrolage) als auch die kleinräumliche (Mikrolage) Lage. In dem Zusammenhang stellen sich einige Fragen, wie zum Beispiel, ob die Gewerbeimmobilie zentral in einer City gelegen ist oder – falls im ländlichen Raum – eine gute Infrastruktur mit Verkehrsanbindung besteht. Soll es sich zum Beispiel um ein Ladenlokal handeln, kommt es sehr darauf an, ob dieses auf einer belebten und bekannten Einkaufsstraße liegt und daher viel Publikum anziehen könnte. 

Ebenfalls von Bedeutung sind im Zuge der Immobilienbewertung Kriterien wie Zustand der Immobilie und des Ortes, vermietet oder leerstehend? Zudem spielt beim Zustand eine Rolle, wann voraussichtlich die nächsten Instandhaltungs- und Renovierungskosten anfallen, denn diese sind definitiv beim Feststellen eines fairen Preises zu berücksichtigen. Der Unterschied zwischen vermieteten und leerstehenden Immobilien besteht vor allem darin, dass sich vermietete Gewerbeimmobilien zu einem höheren Preis als leerstehende Immobilien veräußern lassen. Ebenfalls von großer Bedeutung bei der Immobilienbewertung sind natürlich die Höhe der Mieteinnahmen und in dem Zusammenhang ebenfalls, über welchen Zeitraum die Mietverträge abgeschlossen wurden. 

Bevorzugt werden vor allem langfristige Mietverträge, denn diese geben eine große Sicherheit dauerhafter Einnahmen. Was die Bewertung als solche angeht, so muss grundsätzlich zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien differenziert werden. So wird beispielsweise bei Wohnimmobilien der Wert des Objektes in den meisten Fällen durch das sogenannte Sachwertverfahren ermittelt. Bei gewerblichen Immobilien hingegen kommt in der Regel ein anderes Bewertungsverfahren zum Einsatz, nämlich das Ertragswertverfahren. Worum handelt es sich dabei und wie funktioniert dieses Verfahren im Detail?

Das Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren wird in mehreren Schritten vorgegangen. Im ersten Schritt findet eine Berechnung des Grundstückswertes sowie des Wertes der baulichen Anlagen statt. Es handelt sich somit um eine getrennte Wertermittlung, der zugrundelegt wird, dass normalerweise kein Verlust beim Bodenwert festzustellen ist, während die Immobilie naturgemäß durch eine gewisse Abnutzung an Wert verlieren kann.

Die Formel des Ertragswertverfahrens lautet:

Ertragswert (Verkehrswert) = Bodenwert + Gebäudeertragswert der baulichen Anlagen

Der Gebäudeertragswert wiederum wird ebenfalls auf Grundlage einer bestimmten Formel berechnet, die da lautet:

Rohertrag – Bewirtschaftungskosten = Reinertrag des Grundstücks – Bodenwertverzinsung = Gebäudereinertrag * Vervielfältiger

Der Rohertrag ist in dem Zusammenhang die Jahresmiete, die nachhaltig erzielt werden kann. Zugrunde gelegt werden allerdings nicht die tatsächlichen Mieten, sondern stattdessen die am Ort übliche Mieten. Subtrahiert vom Rohertrag werden die Bewirtschaftungskosten. Dazu gehören in erster Linie Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten sowie Abschreibungen. Das Ergebnis dieser Zwischenrechnung ist der Reinertrag des Grundstücks

Von diesem wird nun die Bodenwertverzinsung subtrahiert. Dieser wiederum ergibt sich, wenn der Bodenwert mit dem sogenannten Liegenschaftszins multipliziert wird. Es handelt sich dabei um den Zinssatz, zu welchem Grundstücke mit ihren entsprechenden Verkehrswerten üblicherweise verzinst werden. Im Ergebnis erhält man dann als weiteres zwischen Resultat Dienstgebäude Reinertrag. Dieser wird nun mit dem sogenannten Vervielfältiger multipliziert. Dabei handelt es sich um eine Rechengröße, die aus dem Komponenten Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer im Zuge einer mathematischen Formel abgeleitet wird. Im Endergebnis erhält man nun den Gebäudeertragswert, der mittels des Ertragswertverfahrens berechnet wird. 

Die Besteuerung von Gewerbeimmobilien

Unabhängig davon, ob Sie beispielsweise Gewerbeimmobilien in Hamburg, Gewerbeimmobilie in München oder Gewerbeimmobilien in Köln kaufen bzw. verkaufen möchten: Die Besteuerung ist ebenfalls ein wichtiges Detail, über welches Sie sich informieren sollten. Ein bedeutender Aspekt ist, dass der jeweilige Veräußerungserlös bei einer Gewerbeimmobilie nicht ausschließlich der Einkommensteuer unterliegt, sondern darüber hinaus ebenso der Gewerbesteuer. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass zwischen dem Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. 

Sollte dies der Fall sein, muss zumindest der Veräußerungsgewinn nicht versteuert werden. Gehört die veräußerte Immobilie zum Betriebsvermögen, dann kommt die Spekulationsfrist nicht zum Tragen, sodass die entsprechenden Steuern auf den Verkaufsgewinn anfallen. Ein weiterer interessanter Fakt ist, dass die Finanzämter einen sogenannten gewerblichen Grundstückshandel einschätzen, falls innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als drei Immobilien veräußert worden sind. Dies wiederum würde weitere Steuerzahlungen nach sich ziehen. Sie sollten sich also insbesondere dann im Detail über die Besteuerung informieren, falls Sie vor der Entscheidung stehen, Ihre Gewerbeimmobilie zu verkaufen.

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Nebenkosten beim Kauf der Gewerbeimmobilie nicht vergessen

In erster Linie haben Käufer von Gewerbeimmobilien normalerweise den Kaufpreis im Blick, der ausschlaggebend für die Kalkulation ist. Sie sollten allerdings als Kaufinteressent in dem Zusammenhang beachten, dass natürlich nicht nur bei Wohnimmobilien, sondern ebenfalls bei Gewerbeimmobilien Nebenkosten in nicht unerheblichen Umfang anfallen. Dazu gehören in erster Linie:

Da Gewerbeimmobilien nicht selten über einen Immobilienmakler vermittelt werden, kommen in diesem Fall auf den Käufer oft weitere Kosten zu, nämlich die Maklerprovision. Diese kann durchaus zwischen drei bis mehr als sechs Prozent betragen.

Finanzierung von Gewerbeimmobilien

Falls Sie eine Gewerbeimmobilie kaufen möchten, werden Sie dies in der Regel nicht allein aus vorhandenen finanziellen Mitteln schaffen. Zu diesem Zweck bieten die Banken eine sogenannte Gewerbefinanzierung an. Hier sind es mehrere Kredite, die von den entsprechenden Instituten zur Verfügung gestellt werden. Ein meistens passender Kredit ist in dem Fall ein Immobiliendarlehen, allerdings in Form eines gewerblichen Kredites. Falls es sich allerdings um ein sehr großes Projekt handelt, beispielsweise um ein Einkaufszentrum oder ein größeres Hotel, können durchaus noch weitere Finanzierungsvarianten infrage kommen. Diese sind mitunter davon abhängig, um welche Gesellschaftsform es sich bei dem entsprechenden Unternehmen handelt, welches die Gewerbeimmobilie gekauft hat und anschließend betreiben möchte. Grundsätzlich stellen Banken und andere Finanzgeber insbesondere die folgenden Finanzierungsvarianten im Bereich der Gewerbefinanzierung zur Verfügung:

  • Immobilienkredit
  • Gewerbekredit
  • Mezzanine Kapital
  • Projektfinanzierung
  • Existenzgründungsdarlehen (bei neu gegründeten Unternehmen)
  • Investitionsdarlehen

Gewerbeimmobilien vermieten: Was ist zu beachten?

Gewerbeimmobilien können Sie natürlich nicht nur käuflich erwerben, sondern zahlreiche Objekte können alternativ gemietet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es einige deutliche Unterschiede zwischen Mietverträgen für Gewerbeimmobilien und wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien vergibt. Darüber hinaus gibt es auch bei den Mietverträge für Gewerbeimmobilien inhaltlich zum Teil deutliche Unterschiede, je nachdem, um welche Art von Gewerbeimmobilie es sich handelt. So sieht ein Mietvertrag über Büroflächen in aller Regel gänzlich anders aus, als wenn ein Ladenlokal angemietet werden soll. Innerhalb des Mietvertrages müssen zahlreiche Punkte aufgeführt und vereinbart werden, wie zum Beispiel:

  • Laufzeit des Vertrages
  • Entwicklung der Miethöhe
  • Anfängliche Investitionen
  • Miethöhe
  • Nutzungsart
  • Beschränkungen
  • Kündigung 

Hier ist es durchaus wichtig, dass Sie sich im Detail über die einzelnen Vertragsinhalte und aufzuführenden Punkte informieren. Daher möchten wir einige wichtige Vertragsdetails, wie zum Beispiel die Miethöhe und die Mietdauer sowie Kündigungsvereinbarungen, etwas näher erläutern.

Die Miethöhe bei Gewerbeimmobilien

Einer der wichtigsten Vertragsinhalte ist bei Gewerbeimmobilien natürlich die Miethöhe. Im Gegensatz zu privat genutzten Wohnimmobilien ist die Höhe der Miete allerdings gesetzlich nicht definiert bzw. nicht durch Instrumente, wie zum Beispiel die Mietpreisbremse, eingeschränkt. Das bedeutet, dass Sie als Eigentümer bzw. Vermieter die Höhe der Miete frei mit dem potentiellen Mietinteressenten vereinbaren können. Lediglich sittenwidrig darf die Miete nicht sein oder den Tatbestand des Wuchers erfüllen. 

Aus diesen Gründen ist es in der Praxis üblich, eine sogenannte Preisindex bezogenen Wertsicherungsklausel in Anspruch zu nehmen. Diese beinhalten, dass die Miete in regelmäßigen Abständen angepasst wird, und zwar auf Grundlage der Inflation sowie der Entwicklung, wie sie bei den Lebenshaltungskosten festzustellen ist. Diese Art von Preisindex bezogene Wertsicherungsklausel wird auch letztendlich als Indexmiete bezeichnet. Handelt es sich nicht um eine Indexmiete, darf eine zukünftige Erhöhung der Miete nahezu ausschließlich unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Es besteht eine explizite und gesonderte Vereinbarung innerhalb des Mietvertrages, dass die Miete zum Beispiel nach X Jahren um Y Prozent erhöht werden darf
  • Der aktuelle Mietvertrag wird seitens des Vermieters gekündigt und im Anschluss daran unterbreitet der Vermieter seinem Mieter einen neuen Mietvertrag mit geänderter Miethöhe

Dauer des Mietvertrages und Klausel zur Kündigung

Ebenfalls zwei wichtige Inhalte eines Mietvertrags bei Gewerbeimmobilien sind zum einen die Dauer des Mietvertrages und zum anderen eine mögliche Kündigung. Bei den meisten Mietverträgen für Gewerbeimmobilien handelt es sich um zeitlich befristete Verträge. Während dieses Zeitraums ist es normalerweise ausgeschlossen, dass eine ordentliche Kündigung durchgeführt werden kann. Umso wichtiger ist, dass sich Mieter und Vermieter über die Mietdauer einig sind. Grundsätzlich gilt zwar bei den Mietverträgen für Gewerbeimmobilien eine Formfreiheit, jedoch mit einer Einschränkung. 

Läuft der Mietvertrag nämlich über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten, was meistens der Fall ist, muss auf Grundlage des Paragraphen 578 BGB ein schriftlicher Vertrag ausgefertigt werden. Wird diese Vorgabe nicht beachtet, wird aus einem befristetem automatisch ein unbefristeter Mietvertrag mit allen Konsequenzen. Ebenfalls wichtig sind Vereinbarungen zur Kündigung, also unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Frist beide Seiten eine Kündigung des Mietvertrages vornehmen können. Hier gibt es gesetzliche Vorschriften zu beachten, insbesondere im Hinblick auf den Mieterschutz. Diese sind zwar nicht so streng wie bei privaten Mietverträgen, allerdings sind noch einige Regelungen von Bedeutung.

Immobilie kaufen oder Mieten: was ist die bessere Variante?

Grundsätzlich gibt es im Hinblick auf eine Nutzung von Gewerbeimmobilien zwei Möglichkeiten, nämlich zum einen den Kauf und zum anderen die Miete bzw. ein Objekt zu pachten. Daher stellen sich Gewerbetreibende häufig die Frage, was von diesen zwei Varianten sinnvoller ist. Wie so oft, gibt es auch darauf keine pauschal gültige Antwort. Abhängig ist die Entscheidung insbesondere von folgenden Faktoren:

  • Art des Gewerbes
  • Bevorzugter Standort
  • Dauer der Nutzung
  • Budget

Wie auch bei der privaten Miete oder dem Kauf einer Wohnimmobilie gibt es sowohl für den Erwerb von Gewerbeimmobilien als auch für das Mieten einige Argumente dafür und dagegen. Ein großer Pluspunkt des Kaufs ist natürlich, dass anschließend keine Abhängigkeit vom Vermieter besteht. Wer also beispielsweise sein Gewerbe voraussichtlich über mehrere Jahrzehnte betreiben möchte, für den ist der Kauf auf jeden Fall eine sicherere Alternative. 

Auf der anderen Seite spricht unter anderem für das Mieten, dass die monatliche Belastung oft niedriger ist. Für gewöhnlich ist nämlich die Rate für die zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel beim Kauf (deutlich) höher als die Miete. Andererseits zahlt der Immobilieneigentümer natürlich stets – bis auf die Zinsen für das Darlehen – in die eigene Tasche, während die für das Gewerbeobjekt zu zahlende Miete „weg“ ist. Für das Mieten einer Gewerbeimmobilie spricht vor allem, dass größere Flexibilität besteht. Daher ist diese Variante unter anderem empfehlenswert, wenn Sie voraussichtlich nicht über Jahrzehnte hinweg am gleichen Standort bleiben möchten. Letztendlich ist es jedoch immer eine individuelle Entscheidung, ob das Gewerbeimmobilien mieten oder Gewerbeimmobilien kaufen die bessere Lösung darstellt.

Besonderheiten bei der Kündigung von Gewerbeimmobilien

Wer eine Gewerbeimmobilie vermietet, der möchte natürlich eine große Sicherheit haben, dass er die Räumlichkeiten nicht schon nach wenigen Jahren wieder verlassen muss, weil der Vermieter kündigt. Wie bereits angesprochen, werden Mietverträge über Gewerbeimmobilien für gewöhnlich befristet abgeschlossen, sodass innerhalb dieser Zeit ohnehin nicht gekündigt werden darf. Interessant sind jedoch in dem Zusammenhang einige Besonderheiten bezüglich der Kündigung von Gewerbeimmobilien, die sich so bei Wohnimmobilien nicht finden. So gibt es zum Beispiel bei Gewerbeimmobilien keine fristlose Kündigung wegen Eigenbedarf, was bei Wohnimmobilien im Vergleich üblich ist.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass es bei Gewerbeimmobilie keine Aufhebung einer fristlosen Kündigung darstellt, wenn Mietschulden nachgezahlt werden. Bei Wohnimmobilien hingegen kann der Mieter durch die Nachzahlung erreichen, dass die bereits ausgesprochene fristlose Kündigung aufgehoben wird. Eine weitere Besonderheit bezüglich der Kündigung durch den Vermieter von Gewerbeimmobilien ist, dass im Rahmen einer ordentlichen Kündigung kein Kündigungsgrund angegeben werden muss. Stattdessen gibt es allerdings eine Änderungskündigung zur Erzielung einer höheren Miete, was bei Wohnimmobilien nicht möglich ist. Ebenfalls zu beachten ist, dass bei Gewerbeimmobilien – im Gegensatz zur Kündigung von Mieten in Wohnimmobilien – keine Schriftform erforderlich ist.