Lageplan

Der Lageplan ist in die Gruppe der Bauvorlagen einzuordnen. Gleichsam handelt es sich um einen wichtigen Bestandteil dieser Vorlagen, die als Unterlagen notwendig sind, wenn ein Bauantrag oder sonstige Anträge gestellt werden, die vom Baurecht her genehmigt werden müssen.

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Das Wichtigste zum Lageplan in Kürze

  • Der Lageplan ist als Bauvorlage zwingend erforderlich, um einen Bauantrag oder sonstige Anträge stellen zu können.
  • Die Inhalte eines Lageplans sind standardisiert und müssen der Bauvorlagenordnung entsprechen.
  • Grundstückbesitzer haben die Wahl zwischen einem einfachen und einem amtlichen Lageplan.
  • Wichtig zu erwähnen ist, dass der Lageplan aus zwei Teilen besteht, nämlich aus dem schriftlichen und dem zeichnerischen Teil.

Was ist der Lageplan?

Der wesentliche Sinn und Zweck eines Lageplans besteht darin, entweder den Bestand am Baugrundstück oder zumindest wichtige Inhalte der Neubauplanung darzustellen. Dazu zählen unter anderem auch entsprechende Abstandsflächen.

In der Praxis wird zwischen dem einfachen und dem amtlichen Lageplan unterschieden, auf den wir im späteren Verlauf unseres Beitrages noch etwas näher eingehen werden. Die Basis für den einfachen Lageplan ist zunächst einmal die Flurkarte. Diese beinhaltet rechtssichere Zusätze, insbesondere:

Was der einfache Lageplan meistens standardisiert beinhaltet, darauf gehen wir im folgenden Abschnitt näher ein.

Was beinhaltet der Lageplan

Unabhängig davon, ob Sie zum Beispiel einen Lageplan in Bayern oder einen Lageplan in NRW erstellen, sind die Inhalte relativ standardisiert. Diese müssen nämlich der sogenannten Bauvorlagenverordnung entsprechen, die allerdings wiederum in jedem Bundesland etwas unterschiedlich sein kann. Dennoch gibt es einige Fakten und Tatsachen, die bundesweit auf dem Lageplan dargestellt werden müssen, nämlich:

  • Größe des Baugrundstücks
  • Höhenlage des Baugrundstücks
  • Bezeichnung des Baugrundstücks
  • Angaben zum Eigentümer
  • Lage des Grundstücks zur Nordrichtung
  • Flurstücksnummer
  • Flurstücksgrenzen des Grundstücks
  • Erlaubte Art und Nutzung
Sie sehen eine Skizze zum amtlichen Lageplan

Darüber hinaus gibt es noch einige weitere wichtige Inhalte des Lageplans, wie zum Beispiel vorhandene bauliche Anlagen oder auch angrenzende öffentliche Verkehrsflächen. Jetzt stellen Sie sich eventuell die Frage, wozu ein Lageplan mit all diesen Bestandteilen überhaupt notwendig ist.

Warum wird ein Lageplan benötigt?

Der Lageplan ist faktisch die Grundlage und wird auch als erste Bauvorlage bezeichnet, damit anschließend ein städtebaulicher Vorbescheid ausgestellt werden kann. Anders ausgedrückt: Der Lageplan ist eine zwingende Voraussetzung für das anschließende Baugenehmigungsverfahren, weshalb er häufig als „Lageplan zum Bauantrag“ bezeichnet wird. Unter den folgenden Voraussetzungen ist ein Lageplan zwingend erforderlich:

Zusammengefasst wird der Lageplan demzufolge benötigt, damit das anschließende Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden kann.

Die benötigten Informationen

Falls Sie einen Lageplan erstellen möchten, benötigen Sie dazu eine Reihe von Informationen. Daher ist es interessant zu wissen, wie und wo Sie an diese Infos gelangen können. Eine wichtige Anlaufstelle ist das Katasteramt. Dort sind nämlich amtliche Vermessungsunterlagen archiviert, sodass Sie hier Informationen zu Größe und Grenzen des Grundstücks finden. Darüber hinaus können Sie die Aufnahme der Geländesituation natürlich selbst im Zusammenhang mit dem Baugrundstück am Ort aufnehmen. Nachfolgend ein paar direkte Links:

Wer stellt den Lageplan aus?

Nicht alle Eigentümer eines Grundstücks sind dazu in der Lage, den Lageplan selbst anzufertigen. In den meisten Fällen ist es sogar so, dass entweder ein Architekt oder ein amtlich vereidigter Vermessungsingenieur den Lageplan angefertigt. Nach Abschluss der Planungen findet das Erstellen eines Lageplans statt. Dieser hat in der Regel einen Maßstab von 1:500.

An dieser Stelle kommt übrigens ein wesentlicher Unterschied zwischen dem einfachen Lageplan und dem amtlichen Lageplan zum Vorschein. Der amtliche Lageplan muss durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden. Nur unter der Voraussetzung, dass dieser den Lageplan anschließend beurkundet und mit Siegel sowie Unterschrift versieht, wird der einfache zum amtlichen Lageplan.

Unterschied von Flurkarte und Lageplan

Wer sich mit den Fachbegriffen nicht genau auskennt, der verwechselt nicht selten Lageplan und Flurkarte. Worin bestehen also die Unterschiede? Zunächst einmal sind sowohl Flurkarte als auch Lageplan Teile eines Bauantrages. Die Flurkarte beinhaltet im Wesentlichen Informationen zu allen Liegenschaften, insbesondere die nummerierten Flurstücke mit den jeweiligen Grenzen. Im Unterschied zur Flurkarte werden beim amtlichen Lageplan zudem individuelle bauliche Gegebenheiten berücksichtigt. Diese Details muss auch der später öffentlich bestellte Vermessungsingenieur kennen, um einen amtlichen Lageplan zu erstellen.

Was kostet ein Lageplan?

Wichtig zu erwähnen ist, dass der Lageplan aus zwei Teilen besteht, nämlich aus dem schriftlichen und dem zeichnerischen Teil. Im schriftlichen Teil werden im Wesentlichen Baugrundstück sowie Nachbargrundstücke beschrieben und der Bauherr genannt. Beim zeichnerischen Teil geht es vor allem darum, mit einem festgelegten Maßstab Umrisse des in Planung befindlichen Gebäudes in der sogenannten Draufsicht auf das Grundstück darzustellen.

Darüber hinaus beinhaltet der zeichnerische Teil ebenfalls die Neigung des Daches und dessen Form. Kommen wir nun aber zu den Kosten, die das Erstellen eines Lageplans verursacht. Hier ist zunächst einmal zu erwähnen, dass jedes Bundesland seine eigene Gebührenordnung für Vermessungsaufgaben hat. Daher kann es auch beim amtlichen Lageplan dazu kommen, dass die Kosten von Land zu Land abweichen.

Prinzipiell sind es die folgenden folgenden Begebenheiten, die sich auf die Kosten des amtlichen Lageplans auswirken können:

  • Bundesland
  • Größe des Grundstücks
  • Bodenrichtwert
  • Geltende Gebührenordnung
  • Länge der Grundstücksgrenzen
  • Gebühren für zu beschaffende Unterlagen

Nicht in allen Bundesländern haben diese genannten Faktoren Einfluss auf die Kosten, sondern grundsätzlich ist es ebenso erlaubt, andere Faktoren als Basis zu nehmen. So ist es beispielsweise im Bundesland Niedersachsen so, dass die Kosten für den Lageplan ausschließlich am Wert des Bauvorhabens sowie den Vorbereitungsunterlagen orientiert sind. In diesem Fall müssen Sie bei einer Immobilie mit einem Gegenwert bis zu 300.000 Euro durchschnittlich mit Kosten für den Lageplan von mindestens rund 210 € für den einfachen sowie mindestens etwa 700 Euro für einen amtlichen Lageplan rechnen.

Lageplan gebaeudeveraenderung

Deutlich günstiger ist der Lageplan zum Beispiel in Bundesländern wie Hessen oder auch Bayern. Daraus ergibt sich eine nicht unbedingt befriedigende Situation, denn die Kosten können von Bundesland zu Bundesland stark variieren. So kostet Sie der Lageplan in einem Bundesland vielleicht nur 50 Euro, während sie in einem anderen Bundesland über 1.000 Euro zahlen müssen.

Amtlicher Lageplan

Wie wir eingangs erwähnt haben, gibt es beim Lageplan eine Einteilung in zwei Gruppen. Zum einen existiert der einfache und zum anderen der amtliche Lageplan. Im Grunde ist der amtliche Lageplan eine Sonderform des einfachen Lageplans. Meistens ist der Maßstab eines amtlichen Lageplans auf 1:500 festgelegt.

In der Regel kann der einfache Lageplan als ausreichend angesehen werden, manchmal ist jedoch ein amtlicher Lageplan erforderlich. Dies gilt insbesondere unter den folgenden Gegebenheiten:

  • Grundstücksgrenzen sind nicht im Kataster festgelegt
  • Es liegt eine Grenzüberbauung vor
  • Es ist eine Flächenbaulast eingetragen

In diesen Fällen können Bauanträge nur bearbeitet und genehmigt werden, wenn ein amtlicher Lageplan vorliegt. Im Gegensatz zum einfachen Lageplan muss der amtliche Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt ausgefertigt werden. Den einfachen Lageplan hingegen kann – etwas global ausgedrückt – im Grunde jede Person erstellen.