Immobilienversicherung

Sie sehen ein Haus und Immobilienversicherung

Das Wichtigste zu Immobilienversicherung in Kürze

  • Da es spezielle Versicherungen für Immobilieneigentümer und Eigentümer eines Grundstücks gibt, muss es demzufolge auch besondere Risiken geben, die von Häusern, Wohnungen und Grundstücken ausgehen können.
  • Die Wohngebäudeversicherung ist im Prinzip für Immobilieneigentümer das, was die Haftpflichtversicherung für Privatpersonen im Alltag darstellt. Jeder Eigentümer einer Immobilie sollte ohne Einschränkung eine Wohngebäudeversicherung besitzen.
  • Eine Art Vorläufer-Versicherung der Grundbesitzerhaftpflicht ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
  • Die Gebäudeversicherung kommt tatsächlich nur für Schäden auf, die an der Immobilie entstehen.

Eine besondere Zielgruppe einiger Versicherungsarten sind Immobilieneigentümer. Als Eigentümer eines Hauses und eines Grundstückes gibt es spezielle Risiken, die Sie über die entsprechende Versicherung abdecken können. Welche Versicherungsarten für Immobilieneigentümer empfehlenswert sind, das erfahren Sie in unserem Beitrag.


Es gibt einige private Versicherungen, die seitens der Experten nahezu uneingeschränkt jedem Bürger in Deutschland empfohlen werden. Dazu zählen insbesondere die Privathaftpflichtversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Darüber hinaus existiert eine Reihe weitere Versicherungsarten, die speziellere Risiken abdecken und die daher bei Weitem nicht jeder Bürger haben sollte und muss.

Welche speziellen Risiken gehen von Häusern aus?

Da es spezielle Versicherungen für Immobilieneigentümer und Eigentümer eines Grundstücks gibt, muss es demzufolge auch besondere Risiken geben, die von Häusern, Wohnungen und Grundstücken ausgehen können. Dies ist tatsächlich so, auch wenn die Vorstellung zunächst etwas befremdlich sein mag, dass von einer Immobilie eine Gefahr ausgehen soll. 

Tatsächlich geht es allerdings bei einigen dieser Versicherungen vor allem darum, dass Sie als Eigentümer der Immobilie und des Grundstücks haftbar gemacht werden können, wenn einer anderen Person oder deren Eigentum ein Schaden zugefügt wird.

Im Überblick bieten Versicherungsunternehmen vor allem die folgenden Versicherungsarten an, die speziell für Immobilien- und Grundstückseigentümer gedacht sind:

  • Wohngebäude-Versicherung
  • Elementarschäden-Versicherung
  • Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung
  • Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Mit diesen Versicherungsarten möchten wir uns im Folgenden beschäftigen und vor allem aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen diese Absicherung sinnvoll und zum Teil notwendig ist.

Immobilienversicherung

Wohngebäudeversicherung – sichern Sie Ihre Immobilie

Die Wohngebäudeversicherung ist im Prinzip für Immobilieneigentümer das, was die Haftpflichtversicherung für Privatpersonen im Alltag darstellt. Jeder Eigentümer einer Immobilie sollte ohne Einschränkung eine Wohngebäudeversicherung besitzen.

Empfehlenswert für uneingeschränkt alle Immobilieneigentümer.

Die wesentliche Aufgabe der Gebäudeversicherung besteht darin, für Schäden aufzukommen, die an der Immobilie entstehen können. In der Praxis gibt es einige Gefahren und Risiken, deren Eintritt dazu führen kann, dass die Immobilie beschädigt oder im schlimmsten Fall sogar zerstört wird. Zu den typischen Schadensursachen, die über nahezu jede Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden können, zählen insbesondere:

  • Feuer / Brand
  • Hagel
  • Sturm
  • Wasserrohrbruch
  • Vandalismus
  • Blitzeinschlag

Es handelt sich demnach vorrangig um Naturereignisse, die nicht selten einen hohen Schaden am versicherten Gebäude anrichten können. Ohne die entsprechende Wohngebäudeversicherung könnte ein solcher Schaden für die betroffenen Eigentümer zum finanziellen Ruin führen. Daher zählt die Wohngebäudeversicherung eindeutig zu den sogenannten existenzsichernden Versicherungsarten.

Elementarschäden-Versicherung – Schäden der Natur

Mitunter sinnvolle Ergänzung der Gebäudeversicherung

Die Elementarschäden-Versicherung kann durchaus eine sinnvolle Ergänzung der Wohngebäudeversicherung sein. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass Sie sich mit Ihrem Grundstück und der Immobilie in einem sogenannten Gefahrengebiet befinden. Als Gefahrengebiete werden bestimmte Regionen Deutschlands bezeichnet, in denen die Wahrscheinlichkeit überproportional hoch ist, dass es zu bestimmten Naturereignissen kommen kann. Dazu gehören insbesondere:

  • Lawinen
  • Erdrutsch
  • Überschwemmungen
  • Erdbeben
  • Vulkanausbrüche

Wenn Sie sich diese möglichen Schadensursachen anschauen, dann sind Elementarschäden unter anderem im Alpenraum (Lawinen, Erdrutsch) sowie an der See (Überschwemmungen / Überflutungen) relativ häufig. Nur selten ist die Elementarschäden-Versicherung automatisch in der Wohngebäudeversicherung integriert. Daher sollten Sie unbedingt mit Ihrem Versicherer sprechen, falls Sie in einem Risikogebiet leben, um eine solche zusätzliche Versicherung abzuschließen.

Die Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haftpflichtversicherung für Immobilieneigentümer
Genauso obligatorisch wie die Wohngebäudeversicherung sollte jeder Immobilien- und Grundstückseigentümer ebenfalls eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung haben. Diese Versicherung ist im Prinzip genauso wichtig wie Privathaftpflichtversicherung, die Risiken von Schäden im Alltag absichert. Nun werden Sie sich vielleicht fragen, warum von Ihrer Immobilie eine besondere Gefahr ausgehen soll, sodass Sie mit der Grundbesitzerhaftpflicht einen zusätzlichen Schutz benötigen? Sie als Immobilieneigentümer und Inhaber des Grundstücks sind grundsätzlich für alle Schäden haftbar zu machen, die wiederum an anderen Personen oder Sachen entstehen und auf die Existenz der Immobilie und des Grundstücks zurückzuführen sind.

Das klassische Beispiel, das in diesem Fall auch von vielen Versicherungsvertretern aufgeführt wird, ist der im Winter nicht von Eis oder Schnee befreite Gehweg vor Ihrem Grundstück. Unter zumutbaren Bedingungen sind Sie nämlich als Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, diesen Gehweg innerhalb bestimmter Urzeiten so von Eis und Schnee zu räumen, dass Passanten dort keine erhöhte Gefahr eingehen ausrutschen. Geschieht dies allerdings, kann Sie der entsprechende Passant haftbar machen, falls er sich verletzt hat. 

Exakt in einem solchen Fall würde die Grundbesitzerhaftpflicht eintreten. Vor allem bei Gesundheitsschäden können auf diese Weise Schadensforderungen entstehen. Im ungünstigsten Fall verletzt sich der Passant beim Ausrutschen so schwer, dass er seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft nicht mehr nachgehen kann. Ohne eine Grundbesitzerhaftpflicht müssten Sie anschließend über teilweise Jahrzehnte hinweg dem Ausfall des Einkommens finanzieren. Dies wäre in den meisten Fällen natürlich nicht möglich, sodass in gewisser Weise auch die Grundbesitzerhaftpflicht zu den existenzsichernden Versicherungen zählt.

Immobilienversicherung Welche Versicherungen brauchen Sie unbedingt 1

Bauherrenhaftpflichtversicherung – Schäden beim Bau

Wichtig für alle Bauherren

Eine Art Vorläufer-Versicherung der Grundbesitzerhaftpflicht ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Mit dieser Versicherung können Sie Risiken abdecken, die während der Bauphase Ihres Hauses vorhanden sind. Auf der Baustelle gibt es nämlich durchaus einige Gefahrenquellen, für die letztendlich Sie als Bauherr rechtlich verantwortlich sind. Das Prinzip ist also ähnlich wie bei der Grundbesitzerhaftpflicht: Sollte sich zum Beispiel ein Helfer auf der Baustelle auf Ihrer Baustelle verletzen, müssen Sie zunächst einmal als Bauherr haften. Dieses finanzielle Risiko können sich jedoch durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung abdecken. Die Versicherung ist definitiv empfehlenswert und muss ohnehin nur bis zum Abschluss der Bauphase gelten. Anschließend sollten Sie sich dann rechtzeitig um die bereits angesprochene Wohngebäudeversicherung kümmern.

Die Hausratversicherung – das Wertvolle sichern

Nicht wenige Immobilieneigentümer denken nach Abschluss der Wohngebäudeversicherung leider nicht daran, dass natürlich auch der Hausrat abgesichert werden muss. Die Gebäudeversicherung kommt tatsächlich nur für Schäden auf, die an der Immobilie entstehen. Nicht abgesichert ist demgegenüber das gesamte Inventar, also alle im Haus befindlichen Gegenstände. Für diese Absicherung ist ausschließlich die Hausratversicherung die passende Wahl. Bei der Hausratversicherung sind ganz ähnliche Schadensursachen wie bei der Wohngebäudeversicherung abgesichert, nämlich unter anderem:

  • Brand
  • Wasserschäden
  • Vandalismus
  • Hagel
  • Einbruch und Diebstahl
  • Überspannung (meist optional)

Die Hausratversicherung ist demzufolge zwar auf der einen Seite keine spezielle Versicherung für Immobilieneigentümer, aber auf der anderen Seite sollte jeder Inhaber eines Hauses diese Versicherung abschließen.

Der Wert des Hausrates wird oft unterschätzt, beläuft sich jedoch nicht selten auf 50.000 bis 100.000 Euro. Somit kann es zum Beispiel bei einem Brand dazu kommen, dass Sie ohne den Schutz der Hausratversicherung den gesamten Hausrat neu anschaffen müssten, was finanziell häufig nicht realisierbar ist. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme nicht geringer als der Wert des Hausrates ist. Dann würde nämlich eine Unterversicherung bestehen.

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