Erwerbsnebenkosten – Der direkte Zusammenhang zum Kauf

Sie sehen Erwerbsnebenkosten

Das Wichtigste zu Erwerbsnebenkosten in Kürze

  • Im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung ist es wichtig, nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Erwerbsnebenkosten genau zu kennen.
  • Meist sind bei Erwerbsnebenkosten die drei klassischen Kostenarten Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie Maklercourtage zu unterscheiden.
  • Je nach Bundesland fällt hier eine Courtage zwischen 3 und 6 % an, welche teils von beiden Parteien, teils nur vom Käufer zu bezahlen ist.

Welche Erwerbsnebenkosten kommen auf Sie zu?

Meist sind bei Erwerbsnebenkosten die drei klassischen Kostenarten zu unterscheiden:

  1. Grunderwerbsteuer
  2. Notar- und Gerichtskosten
  3. Maklercourtage

Im weiten Sinne können zusätzlich noch Kosten für den Umzug, Gutachterkosten, Erschließungsbeiträge und Renovierungskosten entstehen.

Die Grunderwerbsteuer – unumgänglich

Bei jedem direkten Verkauf der Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer an. Diese wird von den einzelnen Bundesländern geregelt und festgelegt. So können teilweise erhebliche Unterschiede zustande kommen. Die Bandbreite umfasst 3,5% am unteren Ende in Bayern bis hin zu 6,5% in Brandenburg, NRW oder Thüringen. 

Die Steuer kann nicht umgangen oder gemindert werden, da diese prozentual vom Kaufpreis festgelegt ist. Jedoch kann diese gemindert werden, indem aus dem Kaufpreis Gegenstände, welche nicht zur Gebäudesubstanz gehören, herausgerechnet werden. Diese Gegenstände können zum Beispiel Solaranlagen, Einbauküchen oder auch Markisen umfassen. Alles zum Thema Steuer erfahren Sie hier.

Kosten für Notar und Gericht – feste Gebührenordnung

Notarkosten sind gesetzlich geregelt. Diese fallen nicht nur nach Stundenanzahl, sondern auch prozentual auf den Kaufpreis an. Die Beurkundung des Kaufvertrags ist der Hauptteil der Kosten. Auch sonstige Dienstleistungen können durchgeführt werden. Dies umfasst zum Beispiel Treuhänderkonten, die Überwachung der Kaufpreiszahlung oder sonstige Gebühren.

Die Gerichtskosten werden für die anschließende Eintragung der Daten des neuen Erwerbers im Grundbuch erhoben. Beide Kostenarten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

Die Maklercourtage – Unterschiede je nach Bundesland

Je nach Bundesland fällt hier eine Courtage zwischen 3 und 6 % an, welche teils von beiden Parteien, teils nur vom Käufer zu bezahlen ist. Wann ein Immobilienmakler Sinn macht, ist immer individuell zu entscheiden. Wir stellen Ihnen die relevanten Informationen zur Verfügung. Außerdem erfahren Sie hier alles zu den geplanten Änderungen des Maklergesetzes und der Ausweitung des Bestellerprinzips auf beide Parteien auf Grund von Gleichheitsgrundsätzen.

Weitere Kosten zusätzlich zu den Anschaffungsnebenkosten

Diese Art von Nebenkosten enthalten ein höheres Einsparungspotenzial, da sie nicht verbindlich sind und nur je nach Grundstück, Nutzungsart oder Projekt anfallen. Beispiele hierfür umfassen:

  • Gutachterkosten
  • Umzugskosten
  • Zinsen für Bereitstellung von Krediten
  • Erschließungsgebühren für das Grundstück
  • Renovierungs- und Sanierungskosten im Bestand

Kosten eines Wertgutachtens sind meist vom Auftraggeber zu bezahlen. Dieses wird meist zu einer ausführlichen Immobilienbewertung benötigt. Auch kann ein Gutachten für eine erste Schätzung der Renovierungs- und Sanierungskosten benötigt werden. Diese Art von Kosten werden über die Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) festgelegt und sind somit gedeckelt. 

Nebenkosten für Darlehen lassen sich unter dem Punkt der Finanzierungsnebenkosten zusammenfassen. Bei Neubauten wird ein Kredit meist Schritt für Schritt je nach Bauzustand ausbezahlt, während bei einem Grundstückskauf oder dem Erwerb einer Bestandsimmobilie der gesamte Betrag gleich fällig wird.

Erwerbsnebenkosten Der direkte Zusammenhang zum Kauf