Staat foerdert privates Wohneigentum mit dem Baukindergeld 2

Staat fördert privates Wohneigentum mit dem Baukindergeld

Privates Wohneigentum ist das Ziel vieler Menschen, insbesondere von Familien. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der jüngeren Familien, die sich für eine eigene Immobilie entschieden haben, allerdings leicht rückläufig. Der Grund sind keineswegs die Darlehenszinsen, da diese sich auf einem nach wie vor äußerst niedrigen Niveau befinden. Stattdessen sind die rückläufigen Zahlen vor allem auf die gestiegenen Immobilienpreise und die strengere Vergabe von Krediten seitens der Banken zu begründen. Vor allem aus diesem Grund hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr (2018) das Baukindergeld geschaffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In manchen Städten sind die Preise für Häuser und Eigentumswohnungen in den letzten fünf bis zehn Jahren um teilweise mehr als 30 Prozent angestiegen.
  • Das Baukindergeld hat die wesentliche Aufgabe, zu einer höheren Eigenkapitalquote beizutragen.
  • Für jedes Kind, für das die Eltern noch einen Anspruch auf Kindergeld haben, wird jährlich ein pauschales Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro gezahlt. Die Höhe des Baukindergeldes ist dementsprechend nicht vom Einkommen oder sonstigen Faktoren abhängig.
  • Die Einkommensgrenze beläuft sich aktuell auf 75.000 Euro bzeüglich dem zu versteuernden Einkommen, also in der Regel der Bruttolohn. Hinzu kommen noch 15.000 Euro Freibetrag je Kind, für das ein Anspruch auf Baukindergeld besteht.

Aktueller Stand: Immer mehr Familien können sich kein Eigenheim leisten


Dass sich immer weniger, insbesondere junge Familien, kein Eigenheim leisten können, hängt vor allem mit den stetig steigenden Immobilienpreisen zusammen. In manchen Städten sind die Preise für Häuser und Eigentumswohnungen in den letzten fünf bis zehn Jahren um teilweise mehr als 30 Prozent angestiegen. Dies gilt insbesondere für die Metropolen des Landes – den sogenannten A-Städten – wie zum Beispiel:

  • Berlin
  • Hamburg
  • München
  • Frankfurt
  • Stuttgart

Darüber hinaus sind allerdings auch immer mehr mittelgroße und sogar kleinere Städte von den anziehenden Immobilienpreisen betroffen. Es gibt allerdings noch einen zweiten Grund, warum es für manche Familien schwieriger geworden ist, privates Wohneigentum zu nutzen. Seit einer EU-Richtlinie sind die Banken nämlich dazu angehalten, mehr Wert auf die persönliche Bonität des Kunden zu legen. Diese wiederum wird zu einem nicht unerheblichen Anteil von der Eigenkapitalquote bestimmt. Kurz gesagt: Wer als kreditsuchender nicht genug Eigenkapital hat, erhält zum Teil entweder gar keine Finanzierung oder muss einen relativ hohen Zinssatz zahlen.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Immobilienfinanzierung und zu den Kriterien der Banken

Baukindergeld: eine Lösung für zahlreiche Familien


Aus den genannten Gründen war es sicherlich eine gute Idee der Regierung, das Baukindergeld einzuführen. Die Förderung hat die wesentliche Aufgabe, zu einer höheren Eigenkapitalquote beizutragen. Das jährliche Baukindergeld kann nämlich problemlos als Eigenkapital in die Finanzierung einfließen und wird auch als solches von den Banken gewertet. Durch den Anstieg der Eigenkapitalquote wiederum verbessern sich die Chancen der Kreditsuchenden, eine positive Kreditentscheidung seitens der Bank zu erhalten. Zudem wird natürlich die monatliche Belastung durch die Darlehensrate geringer, weil weniger Fremdkapital benötigt wird. In den letzten knapp zwei Jahren hat das Baukindergeld so bereits vielen Familien dabei geholfen, den Traum von den eigenen vier Wände zu realisieren.

Wie hoch ist das Baukindergeld?


Bei einer staatlichen Förderung fragen die meisten Bürger sich zunächst einmal, wie hoch diese ausfällt. Während manche Förderungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind und teilweise ganz unterschiedlich ausfallen können, ist die Regelung beim Baukindergeld sehr eindeutig. Für jedes Kind, für das die Eltern noch einen Anspruch auf Kindergeld haben, wird jährlich ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro gezahlt.

Die Höhe des Baukindergeldes ist nicht abhängig vom Einkommen oder sonstigen Faktoren, sondern der Betrag beläuft sich pauschal immer auf 1.200 Euro pro Jahr. Allerdings findet die Auszahlung nur für einen begrenzten Zeitraum statt, nämlich für exakt zehn Jahre. Bisher ist die Anzahl der Kinder nicht begrenzt, sodass beispielsweise eine vierköpfige Familie jährlich Baukindergeld in Höhe von insgesamt 4.800 Euro erhalten wurde. Im Laufe von zehn Jahren würde so eine stolze Summe von fast 50.000 Euro an staatlicher Förderung zusammenkommen. Je nach Haus kann dies bereits ein Drittel des gesamten Finanzierungsvolumens ausmachen.

Wer erhält das Baukindergeld unter welchen Voraussetzungen?


Das Baukindergeld ist bewusst eine Förderung, die sich ausschließlich an Familien mit mindestens einem Kind richtet. Zudem gibt es weitere Voraussetzungen, die für den Erhalt des Baukindergeldes erfüllt werden müssen, insbesondere:

  • Kaufvertrag oder Baugenehmigung für privates Wohneigentum muss vorliegen
  • Immobilie befindet sich in Deutschland
  • Für Kind(er) besteht ein Anspruch auf Kindergeld
  • Einkommensgrenze wird nicht überschritten
  • Wohneigentum dient ausschließlich privaten Zwecken

Interessant ist vor allen Dingen die Einkommensgrenze, die vom Antragsteller eingehalten werden muss, denn sonst wird das Baukindergeld nicht ausgezahlt. Es sollen nämlich in erster Linie Familien mit geringen und maximal mittleren Einkommen durch die staatliche Forderung unterstützt werden.

Baukindergeld eine Loesung fuer zahlreiche Familien

Die Einkommensgrenzen beim Baukindergeld


Viele Familien sind in der Vergangenheit bereits in den Genuss des Baukindergeldes gekommen. Dies liegt vor allem daran, dass die Einkommensgrenzen bewusst relativ hoch angesetzt wurden. Teilweise sind die Einkommensgrenzen sogar um ein Vielfaches höher als bei weiteren staatlichen Förderungen, wie zum Beispiel bei der Arbeitnehmersparzulage oder auch bei der Wohnungsbauprämie. Konkret beläuft sich die Einkommensgrenze aktuell auf 75.000 Euro. Gemeint ist damit das zu versteuernde Einkommen, also in der Regel der Bruttolohn. Hinzu kommen allerdings noch 15.000 Euro Freibetrag je Kind, für das ein Anspruch auf Baukindergeld besteht. Somit ergeben sich innerhalb einer Staffelung die folgenden Einkommensgrenzen:

1 Kind: 75.000 € + 15.000 € = 90.000 €

2 Kinder: 50.000 € + 30.000 € = 105.000 €

3 Kinder: 75.000 € + 45.000 € = 120.000 € 

Eine Familie mit drei Kindern dürfte also ein Einkommen von maximal 120.000 Euro erzielen, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen.

Wofür darf das Baukindergeld verwendet werden?


Das Baukindergeld ist eine absolut zweckgebundene staatliche Förderung. So dürfen Sie den jährlich ausgezahlten Betrag zum Beispiel nicht nutzen, um damit einen Autokauf zu finanzieren. Stattdessen darf das Baukindergeld ausschließlich verwendet werden, um Eigenkapital im Rahmen einer Immobilienfinanzierung anzusammeln oder ein bereits bestehendes Immobiliendarlehen zu tilgen. Die Verwendung des Baukindergeldes muss zudem nachgewiesen werden.

Gibt es Nachteile beim Baukindergeld?


Auch wenn es sich beim Baukindergeld im Grunde um ein Geschenk des Staates handelt, fragen sich nicht wenige Verbraucher, ob die staatliche Förderung auch mit Nachteilen verbunden ist. Dies ist allerdings nicht der Fall, denn das Baukindergeld hat tatsächlich keinen echten Nachteil. Der Erhalt der Förderung ist nur an eine einzige Voraussetzung geknüpft, nämlich dass das Geld für private Wohnzwecke genutzt wird. Sie müssen das Baukindergeld weder irgendwann zurückzahlen noch gibt es weitere Auflagen. Etwas komplizierter kann es lediglich werden, wenn Sie die Immobilie nach wenigen Jahren wieder veräußern oder andere Umstände dazu führen, dass Sie kein privates Wohneigentum mehr besitzen. In diesem Fall sollten Sie sich im Detail informieren, wie die weitere Handhabung der staatlichen Förderung ist.

Wie und wo beantrage ich das Baukindergeld?


Damit Sie Baukindergeld erhalten, müssen Sie dieses beantragen. Zuständig dafür ist die KfW-Bank – welche auch viele weitere Subventionen fördert – denn dort können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Sie sollten damit nicht unbedingt noch lange warten, denn in der ersten Tranche sind die Mittel, die die Regierung für das Baukindergeld zur Verfügung stellt, begrenzt. Ob es einen zweiten „Topf“ geben wird, steht aktuell noch nicht fest.

Baukindergeld Plus im Bundesland Bayern


Eine Besonderheit gibt es für Familien zu beachten, die im Bundesland Bayern wohnen. Dort existiert nämlich seit geraumer Zeit das sogenannte Baukindergeld Plus. Zunächst einmal handelt es sich um das gewöhnliche Baukindergeld, sodass Familien mit mindestens einem Kind pro Jahr eine Förderung in Höhe von 1.200 Euro erhalten. Die Besonderheit besteht jedoch darin, dass zusätzlich eine Förderung in Höhe von 300 Euro pro Jahr hinzu kommt. Demzufolge erhalten Familien aus Bayern ein Baukindergeld in Höhe von jährlich insgesamt 1.500 Euro.

Weitere Förderungen nicht außer acht lassen


Das Baukindergeld ist nicht die einzige staatliche Förderung, die es für Familien und vor allem für Sparer gibt. Oftmals geht die Immobilienfinanzierung einher mit einem Vermögensaufbau, der vielleicht später in Form einer Sondertilgung in die Finanzierung fließen soll. Daher ist es durchaus sinnvoll, dass Sie sich noch über weitere Fördermöglichkeiten informieren. Infrage kommen vielleicht:

  • Riester- oder Rürup-Rente
  • Wohnungsbauprämie
  • Arbeitnehmersparzulage
  • VL-Leistungen
  • KfW-Kredite

All diese Förderungen und Vergünstigungen zusammen genommen können vor allem für Sparer und Familien finanzielle Vorteile schaffen, die pro Jahr teilweise mehrere Tausend Euro ausmachen können.

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