Nachbarschaftsrecht – Das nachbarschaftliche Zusammenleben

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Das Wichtigste zu Nachbarschaftsrecht in Kürze

  • Das Nachbarschaftsrecht regelt daher in erster Linie das Zusammenleben zwischen Nachbarn und soll in dem Zusammenhang garantieren, dass die verschiedenen Verhaltensweisen am existierenden Recht ausgerichtet werden.
  • Eine wichtige gesetzliche Grundlage für das Nachbarschaftsrecht ist, dass zwar vom Grundprinzip her jeder Grundstückseigentümer mit seinem Eigentum verfahren kann, wie er möchte. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Interessen der Nachbarn nicht in größerem Umfang beeinträchtigt werden.
  • Das Nachbarschaftsrecht umfasst ebenfalls das sogenannte Wegerecht, welches wiederum meistens aus einer Grunddienstbarkeit resultiert.

Warum gibt es das Nachbarschaftsrecht und was beinhaltet es?

Außerhalb der Familie leben in Deutschland vor allem Nachbarn in unmittelbarer Nähe miteinander. Aufgrund der persönlichen Eigenschaften, der Charaktere und zum Teil abweichender Verhaltensweisen ist es nahezu an der Tagesordnung, dass zwischen Nachbarn oft unterschiedliche Interessen aufeinanderprallen.

Diese gegensätzlichen Interessen sollen durch bestimmte Rechtsnormen in Einklang gebracht werden, die unter dem Oberbegriff Nachbarschaftsrecht zusammengefasst werden.

Das Nachbarschaftsrecht regelt daher in erster Linie das Zusammenleben zwischen Nachbarn und soll in dem Zusammenhang garantieren, dass die verschiedenen Verhaltensweisen am existierenden Recht ausgerichtet werden. Dennoch regelt das Nachbarschaftsrecht auch diverse Einschränkungen, die zum Beispiel im Zusammenhang mit Grundstücken und dem entsprechenden Grundstückseigentümer eine Rolle spielen können.

Welche gesetzliche Basis hat das Nachbarschaftsrecht?

Kennzeichnend für das Nachbarschaftsrecht ist unter anderem, dass es diesbezüglich keine Rechtsvorschriften gibt, die im gesamten Bundesgebiet existieren.

Stattdessen gibt es landesrechtliche Vorschriften, die allerdings unbedingt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme beachten müssen. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland teilweise unterschiedliche Rechtsnormen, die zum Beispiel in den folgenden Bundesländern existieren:

Es kommt in der Praxis demnach häufiger vor, dass zum Beispiel das Nachbarschaftsrecht in Bayern andere Inhalte oder abweichende Schwerpunkte hat, als es zum Beispiel beim Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen oder beim Nachbarschaftsrecht in Baden-Württemberg der Fall ist.

Eine wichtige gesetzliche Grundlage für das Nachbarschaftsrecht ist, dass zwar vom Grundprinzip her jeder Grundstückseigentümer mit seinem Eigentum verfahren kann, wie er möchte. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Interessen der Nachbarn nicht in größerem Umfang beeinträchtigt werden.

Lediglich eine kurzzeitige Störung müssen Nachbarn bezüglich bestimmter Aktivitäten in aller Regel hinnehmen. Das Nachbarschaftsrecht im Allgemeinen hat die wesentliche Aufgabe, sich mit bestimmten Sachverhalten und Situationen zu beschäftigen, die dann schlussendlich auch per Gericht entschieden werden müssen.

Häufige Beispiele für das Wirken des Nachbarschaftsrechts

In der Praxis gibt es eine Reihe von Situationen, in denen das Nachbarschaftsrecht anzuwenden ist. In aller Regel gilt dies für Streitigkeiten, die zum Beispiel dann entstehen, wenn sich einer der Nachbarn durch seine Nachbarn gestört fühlt. Daher möchten wir im Folgenden einige typische Fälle aufzeigen, die in der Praxis häufig vorkommen und die vom Nachbarschaftsrecht betroffen sein können.

Lärmbelästigung und Ruhestörung durch Nachbarn

Einer der häufigsten Streitpunkte, bei dem das Nachbarschaftsrecht zur Anwendung kommen kann, sind Lärmbelästigungen und Ruhestörungen durch Nachbarn. Dabei geht es oftmals um lärmende Kinder und Ruhezeiten, die nach Meinung einiger Nachbarn nicht eingehalten werden.

Auch hier kommt es vor allem auf die Regelungen in den einzelnen Bundesländern an. Allerdings existieren in diesem Bereich sogar einige übergeordnete Regelungen, die insbesondere die folgenden Inhalte haben:

  • Im Normalfall muss Lärm durch spielende Kinder akzeptiert werden
  • Innerhalb von Wohnanlagen werden die sogenannten Ruhezeiten durch die Hausordnung geregelt
  • Allgemein gilt in Wohngebieten eine Ruhezeit zwischen 13 und 15 sowie zwischen 22 und 6 Uhr (Nachtruhe)
  • Die Nachtruhe ist deutlich stärker geschützt als die Mittagsruhe

Im Hinblick auf Ruhestörungen ist es weiterhin interessant zu wissen, welcher Lärm in diesem Fall als störend angesehen wird. In aller Regel gelten beispielsweise lautere Maschinen, laute Musik, Baustellenlärm, Fahrzeuge oder auch lauteres Geschrei von Menschen als Ruhestörung. Das Nachbarschaftsrecht sieht in diesem Fall verschiedene Aktionen vor. 

Zunächst einmal könnten Sie natürlich mit dem Verursacher sprechen, dass Sie die Situation als störend empfinden. Hilft dies nicht, kann im Einzelfall auf das Rufen der Polizei sinnvoll sein. Handelt es sich Ihrer Ansicht nach um eine fortwährende Ruhestörung, ist es zunächst einmal sinnvoll, dies mit den entsprechenden Zeiten zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen können im Bedarfsfall vor Gericht als Beweis dienen, wenn dich die Streitigkeiten auf Grundlage des Nachbarschaftsrechts tatsächlich nur seitens eines Gerichts entscheiden lassen.

Nachbarschaftsrecht im Bereich Immobilien und Grundstücke

Beim Nachbarschaftsrecht geht es im Rahmen der Streitigkeiten zwischen Nachbarn häufig um Grundstücke und Immobilien. Dabei stehen in vielen Fällen Gärten bzw. Bäume, Hecken und Sträucher im Vordergrund, die zum Beispiel über das eigene Grundstück hinweg auf das Grundstück des Nachbarn ragen.

Aber auch zu große Bäume oder Sträucher, die sich in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze des Nachbarn befinden, sind oft Anlass für Streitigkeiten.

Im Zuge des Nachbarschaftsrechts ist unter anderem verankert, dass das Fällen von Bäumen eher die Ausnahme sein muss. Dies haben bereits höchstrichterliche Urteile so dargestellt.

Generell fallen die Urteile der Gerichte in solchen Fällen allerdings mitunter sehr unterschiedlich aus. Dies betrifft insbesondere das sogenannte Fallobst, welches ebenfalls häufiger Inhalt von Streitigkeiten unter Nachbarn ist. Dabei gibt es mittlerweile ein Urteil nach Paragraf 911 BGB, welches beinhaltet, dass solches Obst, welches von selbst auf das Nachbargrundstück fällt, vom betroffenen Nachbarn einbehalten werden darf. Demgegenüber ist der Nachbar nicht berechtigt, das Obst vom Eigentum des Nachbarn zu pflücken oder durch Schütteln der Bäume und Sträucher dazu zu bewegen, auf seine Seite zu fallen.9

Das nachbarschaftliche Zusammenleben 1

Wegerecht führt ebenfalls häufig zu Streitigkeiten

Das Nachbarschaftsrecht umfasst ebenfalls das sogenannte Wegerecht, welches wiederum meistens aus einer Grunddienstbarkeit resultiert. Mittlerweile gibt es nur noch wenige Fälle, in denen dieses Wegerecht auf einem sogenannten Gewohnheitsrecht basiert.

Meistens geht es beim Wegerecht im Zuge des Nachbarschaftsrechts darum, dass ein Grundstück nicht direkt zugänglich ist, ohne dabei das Grundstück des Nachbarn zu nutzen. Dann kommt es im Einzelfall darauf an, ob der betroffene Nachbar dulden muss, dass sein Nachbar die eigenen Grundstücksgrenzen überschreitet.

Grillen und Geruchsbelästigung als häufiger Streitpunkt

Grundsätzlich basiert das Nachbarschaftsrecht stets darauf, dass die betroffenen Parteien gegenseitig Rücksicht nehmen. Daraus wiederum ergeben sich zahlreiche nachbarschaftliche Regelungen, die das Einhalten dieses Gebots überprüfen und veranschaulichen.

Ein ebenfalls häufiger Streitpunkt, der unter das Nachbarschaftsrecht fällt, ist Grillen und Geruchsbelästigung. Manche Menschen lieben den Duft von frisch gegrilltem Fleisch, andere wiederum sprechen eher vom Grillgestank. 

Hinzu kommen häufig Rauchschwaden, die natürlich oft auf das Grundstück des Nachbarn übergehen. Bei Wohnanlagen ist es meistens in der Hausordnung geregelt, ob Grillen auf dem Balkon oder im Garten verboten oder erlaubt ist. Kniffliger wird es insbesondere bei voneinander abgetrennten Einfamilienhäusern. Dann kommt es tatsächlich auf gegenseitige Rücksichtnahme an. Gleiches gilt für anderweitige Belästigungen.

Die Benutzung von Gartengeräten als Teil des Nachbarschaftsrechts

Das Nachbarschaftsrecht erstreckt sich im Prinzip über alle möglichen Konfliktpunkte, die es zwischen Nachbarn geben kann. Dazu gehört beispielsweise, zu welchen Zeiten etwas lautere Gartenpflegegeräte eingesetzt werden dürfen. Hier kommen in aller Regel die grundsätzlichen Ruhezeiten auf Basis des Nachbarschaftsrechts zum Tragen, die zwischen 13 bis 15 und in diesem Fall ab 17 Uhr gelten. Hinzu kommt, dass es in aller Regel an Sonn- und Feiertagen prinzipiell verboten ist, laute Geräte zur Gartenpflege zu nutzen, zu denen insbesondere der Rasenmäher zählt.

Haus- und Nutztiere in der Nachbarschaft als Konfliktpunkt

Das Nachbarschaftsrecht regelt ebenfalls Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Haus- oder Nutztieren in der Nachbarschaft entstehen können. Bei Nutztieren stehen vor allem Lärm und die Geruchsbelästigung im Vordergrund, wenn es zum Streit zwischen Nachbarn kommt.

Für gewöhnlich kommt es bei der Entscheidung der Gerichte darauf an, ob sich zum Beispiel ein landwirtschaftlicher Betrieb in einem Wohnbereich befindet oder der Fall eher umgekehrt so ist, dass ein einzelnes Haus im Bereich einer landwirtschaftlichen Umgebung angesiedelt ist. In der Regel handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung, sowohl bei Nutz- als auch bei Haustieren. 

Prinzipiell sieht das BGB zum Beispiel mittlerweile vor, dass ein generelles Verbot von Haustieren nicht zulässig ist, selbst wenn dies in der Hausordnung verankert ist. Fische, Vögel und kleine Haustiere, wie zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster und Katzen, müssen fast immer hingenommen werden. Etwas schwieriger ist eine Störung durch Hunde zu entscheiden, denn dort kommt es immer auf den Einzelfall an.

Wie können Streitigkeiten unter Nachbarn geschlichtet werden?

Bevor man auf Grundlage des Nachbarschaftsrechts einen Anwalt beauftragt, sollte man im ersten Schritt stets versuchen, den Streit beizulegen. In den meisten Bundesländern existiert zum Beispiel die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens. Schlichter können Sie natürlich auch freiwillig anrufen, selbst wenn dies nicht vorgeschrieben ist. Grundsätzlich sollten Sie es möglichst vermeiden, dass es zur Gerichtsverhandlung kommt. In der Praxis zeigt sich nämlich häufig, dass sich selbst nach einem Urteil die Atmosphäre unter den Nachbarn nicht verbessert, sondern ganz im Gegenteil oft weiter verschlechtert.